Bei der Umsetzung des Linzer Appells sind nicht nur die Non-profit Firmen, sondern auch die Politik der europäischen Regierungen und die der europäischen Spitzenpolitik gefordert. Den Linzer Appell in deutscher Zusammenfassung und englischem Gesamttext finden Sie unter http://cefec2007.promenteooe.at oder auf der Website von CEFEC: www.cefec.org .
Hier die Punkte des„Linzer Appells“ in nicht wörtlicher - stark verkürzter Form:
1. Klärung der Ausgangslage
Um soziale Defizite in einigen europäischen Ländern aufzuzeigen veröffentlichte die CEFEC eine Expertenumfrage zum gegenwärtigen Entwicklungsstand. Dieser Schritt soll die Ausgangslage in den europäischen Ländern klären und Verbesserungen mit sich bringen.
2. Basisversorgung sichern
Zur Sicherung einer zukünftigen Integration von Menschen mit Behinderungen muss seitens der Politik auch die Basisversorgung für soziale Firmen hergestellt werden.
3. Qualifikation anbieten
Von der Politik müssen Voraussetzungen für die Bereitstellung von beruflichen Qualifizierungsangeboten entwickelt werden, damit jene Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung optimal auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes vorbereitet werden können. Diese Funktion dürfen soziale Firmen nur zum Teil übernehmen. Hier muss von der Politik regional entschieden werden, wer welche Funktionen übernimmt.
4. Institutionen durchlässig machen
Die Förderung ist prinzipiell individuell zu gestalten. Das heißt die Institutionen der Grundversorgung und der Arbeitsförderung müssen so eng miteinander verzahnt sein, dass Kooperationen ganz leicht möglich sind, je nach individueller Erfordernis.
5. Planung nach Funktionen
Öffentliche Planungsvorhaben und Förderprogramme sollen nicht mehr auf Institutionen fokussiert sein, sondern sich auf die Hilfesuchenden in den Regionen konzentrieren. Dies erhöht die Autonomie der Betroffenen sowie die Flexibilität und damit auch Wirtschaftlichkeit des Hilfesystems.
6. Finanzierung individualisieren
Dort, wo gesetzliche Grundlagen zur Finanzierung geschaffen werden, sollen diese an das Individuum und nicht mehr an die Institution geknüpft sein. Dieses Vorhaben erhöht die Wahlfreiheit und Autonomie der Betroffenen sowie die Flexibilität und damit auch die Wirtschaftlichkeit des Hilfesystems.
7. Wettbewerbskonforme Firmenförderung
Öffentliche Zuwendungen an soziale Firmen sind so zu gestalten, dass sie jedem Unternehmer, der einen behinderten Arbeitslosen einstellt, zusätzlich zur Verfügung stehen. Weiters sollen Firmen, die Menschen mit einer Beeinträchtigung aufnehmen, finanzielle Mittel bekommen.
8. Nachteil-Ausgleichung statt Subventionen
Um eine wirtschaftliche Benachteiligung von sozialen Firmen zu deren Konkurrenz auf dem Kapitalmarkt zu verhindern, sollen finanzielle Nachteilausgleiche vom Staat auf die Nonprofitorganisationen ausgeschüttet werden.
9. Gezielte Investitionsförderung
So weit soziale Firmen gemeinnützig sind und nicht über ausreichend Eigen- oder Startkapital verfügen, ist die öffentliche Förderung von Investitionen unverzichtbar.
10. Beratung und Begleitung von Gründern
Um staatliche Fehlinvestitionen für soziale Firmen zu vermeiden, soll eine fachkundige Prüfung der Firmenbücher sowie eine kompetente Schulung der GeschäftsführerInnen der sozialen Firmen garantiert werden.
11. Interessensvertretung der Firmen fördern
Die sozialen Firmen müssen vermehrt kooperieren, um einen Informations- und Erfahrungsaustausch zu gewährleisten. Weiters sollen jene fachlichen Zusammenschlüsse als legitime Interessenvertretungen anerkannt und in Planungsprozesse einbezogen werden.
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