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[04.Jul.2008] Vier Antworten zum Thema Forensik und Jugendliche

1. Was ist das besondere im Kontext Strafvollzug (und Massnahmenvollzug) und Jugendliche?

Dr. Frottier: Es wird grundsätzlich darauf Rücksicht genommen, dass es Jugendliche sind. Trotzdem sind die Möglichkeiten für Jugendliche bei Weitem nicht so wie sie sein könnten. Meist kommen TäterInnen aus verwahrlosten Lebensumständen und finden in der von uns so genannten „steinernen Mutter“, dem Gefängnis, ein erstes verlässliches „Zuhause“ – was langfristig nicht hilfreich ist. Denn dies mag mit ein Grund für die überdurchschnittlich hohe Rückfallsquote bei Jugendlichen sein - dies bezieht sich nicht nur auf Österreich, sondern ist auch international der Fall. Dazu ein Beispiel: während weniger als 9 % der entlassenen Insassen der aus der Maßnahme nach § 21/2 (also z.B. vom Mittersteig) rückfällig werden, sind die Rückfallquoten bei jugendlichen Insassen, die eine Strafe verbüßen, über 70 %. Eine Erklärung dafür ist meines Erachtens, dass die Haftanstalt jene Leerräume ausfüllt, die diese jungen Menschen bis zu diesem Zeitpunkt nicht kennen gelernt haben: Verlässlichkeit, Struktur und Regelmäßigkeit, alles was ein Gefühl von Sicherheit vermitteln könnte.


Diese Strukturen orientieren sich jedoch nicht an dem alltäglichen Leben in der Gesellschaft, sondern stellen eine andere Form von Sicherheit dar, die durch die verbindende Gemeinsamkeit mit anderen Insassen geprägt ist: die dissoziale Identität. Die Drohung nach dem 14. Lebensjahr, also dem Beginn der Strafmündigkeit, dass der Jugendliche ins Gefängnis kommt, wenn er diese Tat oder Handlung wiederholt, muss für diese jungen Menschen eine leere Drohung bleiben, denn solange sie nichts zu verlieren haben, können sie alles riskieren, um ein Weniges zu gewinnen - da es ja wenig zu verlieren gibt, und im ungünstigen Fall die „steinerne

Mutter“ wartet.


Der österreichische Weg im Zusammenhang mit Straffälligkeit ist nicht der einzig gangbare: in der Schweiz z.B. werden Kinder, die im kriminellen oder verhaltensauffälligen Kontext sichtbar werden, bereits viel früher (im Alter von 8 Jahren) in eine adäquate Einrichtung eingegliedert. Das sind keine Strafvollzugsanstalten, sondern pädagogische Einrichtungen, in welcher sie
erstmals Werte und Strukturen erfahren. Ähnliches wäre auch bei uns sinnvoll, jedoch ist bisher dissoziales Verhalten mehrheitlich über kinder- und jugendpsychiatrische Kompetenz (mangelhaft) gelöst worden. Dissozialität im Kindesalter als psychiatrische Störung zu klassifizieren hat jedoch bisher keine befriedigenden Lösungen gebracht, und es bleibt fraglich, ob die Psychiatrie überhaupt die Hauptkompetenz dafür hat. Desto früher auffälligem Verhalten mit prosozialer Entwicklungs- unterstützung entgegengewirkt wird, desto geringer ist das Risiko einer kriminellen Karriere. Ein Zusammenspiel aller Helfersysteme statt einer Zuweisung auf einzelne sich verantwortlich fühlende Expertengruppen wäre angebracht. Ein wichtiger Schritt wäre auch ein frühzeitiger Unterricht von Ethik und Werten - von sozialer Kompetenz - denn dies bieten vorwiegend Schulen für Hochbegabte an, jedoch ist gerade ein Angebot dieser Art vor allem für jene Kinder wichtig, die auf Grund ihres familiären Hintergrundes keine Möglichkeit hatten und haben prosoziales Verhalten zu lernen. Dies mag aufwendig sein, aber wir müssen endlich erkennen, dass Kinder unsere Zukunft sind und ein Gefängnis keine günstige Lösung für abweichendes Verhalten darstellt.


2. Worauf ist aus Sicht eines Psychiaters im besonderen zu achten?

Dr. Frottier: Nicht alle kriminellen Jugendlichen brauchen psychiatrische Behandlung, im Gegenteil, psychiatrische Behandlung ist nur bei einem Bruchteil der Jugendlichen indiziert. Aber gerade jene, die zusätzlich zur Verurteilung die Maßnahme bekommen haben, brauchen psychiatrisch-therapeutische Hilfe. Man muss sich vor Augen halten, dass die Maßnahme die schwerste Konsequenz ist, die das österreichische Rechtssystem zur Verfügung hat. Nicht zu wissen wann der Zeitpunkt der Entlassung ist, ist gerade für junge Menschen kaum oder nur schwer zu ertragen. Was wir derzeit in der Justiz, zum Beispiel in der Jugendstraf- anstalt Gerasdorf, hauptsächlich anbieten sind Berufsausbildungen und Schulabschlüsse. Das ist gut und wichtig. Was wir zu wenig anbieten sind Möglichkeiten die persönliche Entwicklung des Jugendlichen nachhaltig positiv zu beeinflussen. Diese jungen Menschen müssten das 1x1 des Verhaltens erst lernen, es geht nicht um Resozialisation, sondern um erstmalige Sozialisation. Dazu braucht es engagierte, charismatische Lehrer und vielfältige Angebote. Hier müsste viel mehr Geld investiert werden...

Jugendliche sollen und müssen die Möglichkeit haben zu lernen, dass das eigene Verhalten Konsequenzen hat, und dass die Konsequenzen vom Jugendlichen beeinflussbar sind. Das klingt banal, doch während wir sie aus psychiatrisch-therapeutischer Sicht einen langen Teil ihres jungen Lebens underprotective „verwalten“ (also zu wenig angeboten haben), tritt dann oft im Zuge der Haft eine overprotective Kontrolle (Überbetreuung) in Kraft, da man im Gefängnis plötzlich keine Entscheidung mehr selbstständig treffen kann. Hier entscheiden andere - das ist keine adäquate Vorbereitung auf das Leben nach der Haft. Es muss uns bewusst sein, dass es karrieretechnisch äußerst ungünstig ist in jungen Jahren eine Haftstrafe verbüßen zu müssen.

 

3. Was wären entscheidende Lernschritte?

Dr. Frottier: Jede(r) darf Fehler machen und macht auch Fehler. Das ist unser Zugang zu den Jugendlichen - aber: sei kreativ, mach täglich einen neuen Fehler und lerne daraus, ist der entscheidende Zusatz. Immer wieder dieselben Fehler zu machen kann und wird fatal enden. Das sollen junge Menschen lernen: Sei kreativ in deinen Fehlern und lerne jeden Tag neu. Außerdem lerne deine Fehler zu erkennen und sie zuzugeben, dann kannst du sie vermeiden - was auch einen entscheidenden Entwicklungsschritt darstellt. Was wir in den Griff bekommen müssen, d.h. der Hauptfokus der Arbeit mit Jugendlichen, ist ihre Impulsivität. Jeder Mensch kommt in ärgerliche Situationen, doch haben die meisten gelernt sich dennoch weitgehend prosozial zu verhalten. Gibt es nichts, das man zu verlieren hat, oder ist der Wert so gering, dass es sich nicht auszahlt, seine Impulsivität zu beherrschen, dann gibt es keinen Grund sein Verhalten zu ändern.

In diesem Bereich müsste man deutlich in Personalressourcen investieren und Angebote setzen, in welchen die Jugendlichen lernen können. Es geht hier um das Erlernen der psychischen und körperlichen Impulskontrolle - wenn ich z.B. in einer Konfliktsituation bin, wie

löse ich den Konflikt - muss ich zuschlagen oder nicht - bei mir allein liegt die Entscheidung, ich habe immer eine Wahl. Das vordergründige Ziel auf der schnellen Konfliktlösung mittels einer (kriminellen) Handlung muss auf den Fokus der darauffolgenden Konsequenzen verändert bzw. umgewandelt werden. Hier geht es in Wahrheit um ein Konzept, das in größerem Zusammenhang gesehen werden muss. Die Gesellschaft braucht ihre Außenseiter, es scheint jedoch, dass der derzeitige Umgang mit diesen nicht mehr zeitgerecht ist. Wir haben international bessere Modelle als das ausschließliche Wegsperren von Jugendlichen entwickelt, nur fehlt das Interesse, der politische Wille und vor allem der finanzielle Rahmen diese Modelle umzusetzen. Man kann unterschiedlichste Disziplinen (Sozialarbeit, Psychotherapie, Lernhilfen, Trainingsmethoden, Psychiatrie etc.) also multiprofessionelle Ideen einsetzen.

4. Was sind die Besonderheiten bei jugendlichen StraftäterInnen?

Dr. Frottier: Erstens sprechen wir in einem hohen Prozentsatz von jungen Männern. Die häufigsten Delikte sind Raub und Diebstahl, also Eigentumsdelikte, in zweiter Linie um Gewaltdelikte. Die Maßnahme nach § 21/2 kommt bei Jugendlichen nicht oft zum Tragen - aber immer dann stehen wir im Vollzug, aber vor allem in der Nachbetreuung vor einer echten Sondersituation. Wie viel Betreuung, wie viel Kontrolle brauchen wir? Wichtig ist es zu wissen, dass jene entlassenen Jugendlichen, die die Nachbetreuung annehmen und verlässlich (oftmals unter Weisungsbedingungen) besuchen, weit seltener rückfällig werden als jene, die dieses Angebot nicht erhalten oder diesem Angebot nicht nachkommen. Letztendlich sei angemerkt, dass viele Jugendliche auf Grund ihres Vorlebens mit schweren Beziehungsstörungen in den Vollzug kommen. Die Beziehungen zu den Betreuern, zur Justizwache, zu den Ärzten und zu den Therapeuten sind entscheidend für ein Gelingen der (Re-)Sozialisation. Denn die Zahlen sind eindeutig: so lange nach Entlassung die Betreuung bzw. die Therapie aufrecht bleibt, d.h. die Beziehung zwischen dem Jugendlichen und dem prosozialen Helfersystem lebendig ist, so lange sind Rückfälle selten. Der Abbruch dieser Beziehung ist das erste Anzeichen einer Rückkehr in alte Fehler und demnach in dissoziale Welten.



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