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[14.Dez.2008] Zukunft der medizinischen Rehabilitation

Die medizinische Rehabilitation in Österreich ist rechtlich so definiert, dass Menschen mit seelischen Problemen Hilfe erhalten zur (Wieder-) Herstellung bzw. Steigerung der Leistungsfähigkeit bis zu einem solchen Grad, dass die Versicherten im beruflichen und wirtschaftlichen Leben sowie in der Gemeinschaft einen ihnen angemessenen Platz möglichstdauerhaft einnehmen können.


Anschlussheilverfahren

Im Prinzip gilt diese Definition sowohl für die Pensionsversicherung wie für die Unfallversicherung als auch die Krankenversicherungen. Dementsprechend ist die psychiatrisch- medizinische Rehabilitation eingerichtet, um Menschen mit psychischen Krankheiten einerseits eine Hilfe vor krankheitsbedingtem Ausscheiden aus dem aktiven Erwerbsleben zu geben. Andererseits soll für so genannte Früher- fassungsfälle, das heißt Personen, die durch lange Krankheitsausfälle auffallen, ein Angebot gesetzt werden und drittens bei schwer- wiegenden Erkrankungen, bei denen die stationäre Krankenhausbehandlung nicht ausreichend ist, ein Anschlussheilverfahren gewährt.


Zuständig sind Pensions- und
Krankenversicherungen für versicherte Erwerbstätige und deren Angehörige. Die medizinischpsychiatrische Rehabilitation wird auf Antrag zuerkannt. Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe der sozialen Krankenversicherung ohne

individuellen Rechtsanspruch des Einzelnen. Die Diskussion im Hinblick auf eine Pflichtleistung ist noch nicht abgeschlossen. Die medizinisch-psychiatrische Rehabilitation ist nach der erfolgreichen Pilotphase in Bad Hall und Klagenfurt nun als Regelangebot in die österreichische medizinische Rehabilitation aufgenommen worden. Derzeit wird im Rahmen der Erstellung eines österreichweiten Rehabilitationsplanes auch die Bedarfsplanung für die psychiatrische Rehabilitation durchgeführt. Bisher sind derartige Einrichtungen in Oberösterreich und Kärnten sowie in Salzburg, in der Steiermark und im Burgenland umgesetzt. Weitere sollen in Tirol, in Niederösterreich und ambulant in Wien erfolgen. Die Thematik ambulanter versus stationärer Rehabilitation ist noch in Diskussion.


Die Sozialversicherungsträger
stellen klare und hohe Qualitätsanforderungen an die Rehabilitations-Einrichtungen. Diese sollen sowohl für stationäre wie ambulante gelten.

Die Diskussion, wie weit das Modell Bad Hall (formell ambulante Rehabilitationseinrichtung mit angeschlossener Hotellerie) weiter ausgebaut werden soll, ist noch voll im Gange.


Ambulante und
stationäre Rehabilitation

Die Wirkung von medizinischer Rehabilitation soll Setting unabhängig sowohl ambulant wie stationär abgesichert werden. Ambulante Rehabilitation hat den Vorteil der Wohnortnähe und damit verbunden Stärkung des Selbsthilfepotenzials, Erleichterung der Integration in das Wohnumfeld und leichterer Kontakt zu anderen Hilfseinrichtungen, wie Selbsthilfegruppen, niedergelassenen ÄrztInnen und TherapeutInnen.

Auch die Eingliederung in den Arbeitsprozess ist in der Wohnortumgebung leichter. Stationäre Rehabilitation bietet den Vorteil der Distanz von häuslichen/beruflichen Belastungen, erleichtert den Aktivitätsaufbau und kann leichter unterschiedliche thera- peutische Interventionsebenen (psycho-, physio-, ergotherapeutisch…) anbieten. Es wird auch nicht gelingen, durch ambulante Rehabilitation flächendeckend vor Ort konstante Qualität anzubieten.


Soziale Integration
in der Gesellschaft

Ziel der medizinisch-psychiatrischen Rehabilitation ist die möglichst uneingeschränkte soziale Integration in die Gesellschaft und Optimierung der Lebensqualität trotz weiter bestehender gesundheitlicher Einschränkungen. Die Betroffenen sollen mehr Möglichkeiten erlangen, am gesellschaftlichen Leben aktiv teilzuhaben, ihr Verhaltensrepertoire und ihre Kommunikations- fähigkeit soll verbessert werden ebenso wie Problemlösungsfähigkeiten und Copingverhalten.

In medizinisch-psychiatrische Rehabilitationsprogramme sind auch präventive Maßnahmen eingebaut, vor allem auch die Vermeidung von Pflegebedürftigkeit.

Für die Zuerkennung von Rehabilitationsmaßnahmen sind drei Faktoren besonders bedeutend, nämlich die Rehabilitationsbedürftigkeit, die Rehabilitationsfähigkeit und

die Rehabilitationsprognose. Nur wenn alle drei Faktoren abgeklärt sind, kann eine Rehabilitation gewährt werden. Die Entwicklung der medizinischen-psychiatrischen Rehabilitation geht auch zurück auf die dramatische Entwicklung der Invaliditätspensionen aus psychiatrischen Gründen. Diese sind mittlerweile die am stärksten wachsende Gruppe und stellen die zweithäufigste Indikation für krankheitsbedingte Frühpensionen

dar. Auch der Anteil der Krankenstände wegen psychischer Erkrankungen nimmt zu, im Gegensatz zu den Krankenständen auf somatischer Grundlage.

 

Aufbau von Ressourcen

Derzeit sind die Wartezeiten für Rehabilitanden noch sehr lange, welche durch den Rehabilitationsplan und den entsprechenden Aufbau von Ressourcen gemildert werden dürften. Nur dann ist auch die meiner Meinung nach sehr bedeutende Indikation für das Anschlussheilverfahren umsetzbar. Diese sind ja nur sinnvoll, wenn sie unmittelbar nach einer stationären Aufnahme durchgeführt werden können. Zum Thema ambulante versus stationäre Rehabilitation ist zu sagen, dass wahrscheinlich beide Maßnahmen individuell abgestimmt nebeneinander oder hintereinander angeboten werden sollten. Diesbezüglich sind aber noch einige Diskussionen zu führen.

 

Conclusio

Abschließend ist zu bemerken, dass die medizinisch-psychiatrische Rehabilitation einen wichtigen Bestandteil im Bereich der Versorgung psychisch kranker Menschen erfüllt und dementsprechend einen hohen Stellenwert im Angebot der psychosozialen Versorgung hat.

 

von W. Hofr. Univ.-Doz. Dr. Werner Schöny, Obmann von pro mente austria,
Ärztlicher Direktor Landesnervenklinik Wagner-Jauregg, Linz

 



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