So neu ist der Begriff „Inklusion“ allerdings nicht, findet er sich doch bereits im Diskurs und in der Kritik an der Integration im angloamerikanischen Raum schon Ende der 90er-Jahre des vergangenen Jahrhunderts und im deutschsprachigen Raum einige Jahre später Anfang dieses Jahrhunderts.
Aber was meint „Soziale Inklusion“? Mit „Sozialer Inklusion“ ist ein Zustand angesprochen, der charakterisiert ist durch die Möglichkeit des Einzelnen, im vollen Umfang an der Gesellschaft teilzuhaben. In Ansehung der vielfach angetroffenen
sozialen Exklusion von Menschen, nicht nur, aber insbesondere auch jenen mit physischen oder psychischen Beeinträchtigungen, kann die „Soziale Inklusion“ auch als Antwort auf diese Exklusion oder besser gesagt als Forderung verstanden werden, alles Notwendige zu unternehmen, die soziale Exklusion zu überwinden.
Diesen Ausschluss treffen wir unter anderem in ökonomischen, räumlichen, kulturellen Zusammenhängen und besonders verschärft bei Arbeitslosigkeit an.
Besonderheit
Der Paradigmenwechsel, der von der Integration zur Inklusion vollzogen wird, ist ein perspektivischer und substanzieller. Während bei der Integration das Individuum und sein Unterstützungsbedarf zur Integration im Zentrum stehen und damit in einem gewissen Maße die Stigmatisierung sogar noch pointiert wird, ist bei der Inklusion die Abweichung von der Norm und somit die Besonderheit im Kontrast zum „Normalen als statistisches Artefakt“ die Regel.
Sie formuliert auf Basis eines ethisch postulierten Rechtes auf Teilhabe den Anspruch, jene Rahmenbedingungen herzustellen, die es Menschen mit jedweder Besonderheit ermöglichen, barrierefrei an allen gesellschaftlichen Prozessen teilzuhaben.
Auch wenn sich der Begriff der Inklusion zunehmend etabliert hat, so ist er gerade im deutschsprachigen, psychiatrischen Kontext nicht ganz unproblematisch. Die sprachliche Konnotation des lateinischen „inclusio“– zu deutsch „einschließen“, erinnert an längst überwundene Zeiten. Deshalb bevorzuge ich persönlich die
Begriffe Teilhabe und Teilnahme.
Zusammenhalt
Das Einräumen der Teilhabemöglichkeit ist aber nicht nur aus ethischen, sondern auch aus ganz praktischen Gründen kein gönnerhaft gewährtes Almosen! Denn die
Teilhabemöglichkeit bzw. die soziale Inklusion von – ganz allgemein gesagt – Menschen, die gesellschaftlich an den Rand gedrängt sind, ist ein MUSS. Und zwar ein MUSS, wenn – wie es kürzlich ein namhafter Wirtschaftsprofessor sehr treffend auf den Punkt gebracht hat – wir nicht in die Barbarei zurückfallen wollen.
Dabei geht es nicht um die Realisation irgendeiner Sozialromantik, sondern die soziale Inklusion ist – bei aller menschlichen und ethischen Motivation – auch für die Kohäsion bzw. den Zusammenhalt einer Gesellschaft unabdingbar, also wenn man so will, schon allein aus Eigennutz anzustreben. Denn nur in einer kohärenten Gesellschaft ist ein friedliches Miteinander sicherzustellen.
Und das friedliche Miteinander ist die Basis dafür, dass die breite Bevölkerung die Früchte der Wertschöpfung auch genießen kann.
Politischer Wille
Wie wichtig das Thema der sozialen Inklusion und der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist, zeigt sich darin, dass es den höchsten politischen Willen dazu gibt. Ob es nun Artikel 19 („Unabhängige Lebensführung und Teilhabe an der Gemeinschaft“) und Artikel 26 („Habilitation und Rehabilitation“) der Un-Konvention über Rechte von Menschen mit Behinderungen sind, ob es der in der EU auf höchster Ebene angestoßene „Social Inclusion Process“ und die sozialpolitische Agenda 2005–2010 der Europäischen Kommission ist oder auch das heuer 2010 stattfindende „Europäischen Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung“ – alle zielen sie drauf ab, Barrieren der Teilhabe zu identifizieren und bestmöglich zu beseitigen.
Hintergrund
Der Wichtigkeit des Themas Rechnung tragend widmet sich die aktuelle Ausgabe der pro mente Austria- Zeitschrift der „Sozialen Inklusion“ und bietet neben Hintergrundinformationen eine Reflexion der Auswirkungen auf die Sozialpsychiatrie, auch im Lichte von Anspruch und Wirklichkeit sowie – last but noch least – einige Best Practice-Beispiele.
Denn, um es mit Arthur Schnitzler zu sagen: „Auch das klügste Wort bleibt am Ende nur Geschwätz, wenn es nicht auf irgendeinem Wege zu Taten führt.“
Dr. Rudolf P.Wagner, Geschäftsführer pro mente Wien
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