Getagt wurde in den Arbeitskreisen:
- Prävention, Stigma und Gesundheitsförderung
- Therapie
- Finanzierung
- Partizipation und
- Lebensform
Hier die Ergebnisse, die jetzt dem zuständigen politischen Gremien zur Verfügung gestellt werden. An ihnen liegt es jetzt grünes Licht für die Vorschläge zu geben.
Arbeitskreis Prävention, Stigma und Gesundheitsförderung
DER BERICHT
Die drei Themen dieses Arbeitskreises sind überlappend, unterscheiden sich in ihrem Zugang aber deutlich. Es ist schwierig, die Bedürfnisse der drei Bereiche in gemeinsamen Themen und Projekten zu erfassen. Die Breite reicht von allgemeinen Forderungen über Bedarf nach Schaffung von besseren Basisvoraussetzungen bis hin zu
konkreten. Die geäußerten Vorschläge können grob vereinfacht in folgende Gruppen zusammengefasst werden.
Finanzierung
Definierter fixer Anteil an den Versorgungsbudgets, zusätzlich und langfristig abgesichert. Klärung wie viel für welche Altersgruppe. Mitbeachtung des Ehrenamtes. Armutsvermeidung durch Grundversorgung.
Umgang mit der Öffentlichkeit
Das „Know-how" in diesem Bereich bei achtsamer Selektion für langfristige Aufklärung und Kampagnen nutzen, die den Menschen Handlungsmöglichkeiten eröffnen. Bessere Gesundheits-
berichterstattung.
Ausbildung
Investition in Aus- und Weiterbildung (trialogisch besetzt) aller beteiligten Gruppen bis hin zum Schulfach „Lebenskunst".
Koordination
Stärkere Vernetzung der Projekte und der beteiligten Gruppen bis zur Koordinationsstelle für Projekt-
management.
Recht
Bessere Rahmenbedingungen im Bereich Sozialversicherung - Arbeit - Pension.
Altersgruppen
Intensivere Beachtung der Besonderheiten der verschiedenen Altersgruppen, besonders Kinder, Jugend und alte Menschen.
Ausbau von Krisenintervention und tertiär und quartärpräventiven Angeboten
Umsetzung psychiatrischer Vorsorgeuntersuchung und Konzepten der Suizidprävention
Aus den Vorschlägen wurden die folgenden sechs als wichtige und zentrale Bedürfnisse für die Präsentation des Arbeitskreises in den Vordergrund gestellt.
1. Focus auf „mental health literacy" – kontinuierliche Information, Aufklärung und konkrete
Handlungsanweisungen (trialogisch besetzt und öffentlich finanziert)
2. Umsetzung des österreichischen Suizidpräventionsplans
3. Schaffung eines Instituts für Stigmaforschung (trialogisch besetzt)
4.Veränderungen im Pensionsversicherungsrecht
- Schaffung der Möglichkeit zur Teilpensionierung
- Offener Rehabilitationszugang zur beruflichen Rehabilitation auch für Menschen mit IV-Pensionen.
5. Die Gesundheitsvorsorgeuntersuchung soll auch psychische Störungen berücksichtigen. (Start mit Aufnahme eines Depressionsscreenings)
6.Stabile langfristige Finanzierung in den Bereichen Stigma, Gesundheitsförderung und Prävention als fixe zusätzliche Prozentsätze der öffentlichen Gesamtausgaben in diesem Bereich.
Arbeitskreis Therapie
Teilnehmer:
Univ.-Prof. Dr. Christoph Stuppäck, Christian-Doppler-Klinik, Sbg. Univ.-Doz. Dr.Werner Schöny, OÖ LNK Wagner-Jauregg. Prim. Dr. Elmar Windhager, Psychiatrische Klinik Wels. Prof. Armand Hausmann, Uniklinik Innsbruck
1. Therapie muss jedem, der sie braucht, verfügbar sein. Dieses Recht auf eine psychiatrische Behandlung ist in den Statuten der WHO verankert. Die Therapien umfassen Pharmakotherapie und andere biologische Therapiemethoden, Psychotherapie sowie Soziotherapie. Im Bereich der Soziotherapie ist der für die Rehabilitation so wichtige Punkt der Arbeit gesondert hervorzuheben. Die angebotenen Therapieformen sollen nachgewiesenermaßen wirksam sein, dieser Hinweis erscheint besonders daher wichtig, da heute viele Therapiemethoden, die nachgewiesenermaßen keine Wirksamkeit haben, häufig in Anspruch genommen werden.
2. Therapie und Diagnose.
Moderne Diagnosemethoden stellen auch einen Kostenfaktor dar, als Beispiele seien nur Bildgebende Verfahren oder molekularbiologische Untersuchungen zur Diagnosefindung oder -stützung genannt. Ganz wesentlich ist die Prävention psychiatrischer Erkrankungen, die Bereiche Sucht, Depression und Demenz könnten vermutlich durch einen höheren
Einsatz an präventiven Maßnahmen deutlich in Häufigkeit und Schweregrad reduziert werden. Es ist zu fordern, dass das Screening nach psychiatrischen Erkrankungen auch Teil der Gesundenuntersuchung wird.
3. Therapie und Finanzierung.
Es muss sichergestellt sein, dass alle Patienten, die eine Therapie brauchen, diese auch erhalten und finanziert bekommen. Es ist darauf zu achten, dass eine unabhängige Forschung zur Therapie ausgebaut wird, Ziele sollen hier etwa Menschen, die an einer psychiatrischen Erkrankung leiden und noch nicht in Behandlung sind, sein. Auch im Felde der Therapieadherence - also dem Beibehalten einer erfolgreichen Therapie über die erforderlich langen Zeiträume - müssen noch deutliche Verbesserungen erreicht werden,
die ebenfalls auf einer soliden unabhängigen Forschung wachsen können. Essentiell für einen hohen Standard sind regelmäßige Aus-, Fort- und Weiterbildungen zu allen Therapiebereichen.
4.Therapie und Versorgungsstrukturen.
Um jedem Betroffenen adäquate Therapien anzubieten, müssen stationäre und außerstationäre Strukturen bestehen. Ist der stationäre Bereich in Österreich weitgehend
zufrieden stellend ausgestattet, so gibt es im Bereich der außerstationären Versorgung viele Defizite. Dies beginnt bei der Zahl der Kassenstellen für Fachärzte für Psychiatrie und geht bis zum höchstrelevanten Punkt der Wohnortnähe der Betreuung. Auch diese
ist für viele Bereiche Österreichs keineswegs erfüllt. Hierbei ist auch stark darauf zu achten, dass das Behandlungsangebot für Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen
nur durch ein multiprofessionelles Team adäquat gegeben werden kann. Für eine personenzentrierte Therapie wird es auch wichtig sein, mobile Dienste als Teil des Gesamtbehandlungsplans zu etablieren und auszubauen. Im Bereich der stationären Behandlung psychisch Kranker ist zu überdenken, ob das Unterbringungsgesetz in seiner derzeitigen Form Entwicklungen nicht behindert: Es ist schwer für kleine Abteilungen, wie sie im Zuge der Dezentralisierung in Österreich derzeit vielerorts entstanden sind und entstehen sollen. Die Zahl der Fachärzte, die zur Aufrechterhaltung eines Dienstes alleine zur Erstellung der benötigten fachärztlichen Zeugnisse notwendig ist, ist oft beträchtlich höher als die Zahl, die zum Betreiben einer Abteilung erforderlich ist.
Zwei Punkte seien abschließend noch
gesondert hervorgehoben:
Menschen mit psychischen Erkrankungen sind sehr gut behandelbar, die Psychiatrie ist hier sehr wohl vielen anderen medizinischen Disziplinen voraus. Dieses kaum bekannte Faktum muss bekannt werden.
Die Honorierung nahezu aller Leistungen im Bereich der psychosozialen Versorgung sind nicht adäquat, der hohe Zeitaufwand, den erfolgreiche Therapien verursachen, muss abgegolten werden.
Arbeitskreis Finanzierung
Tischvorlage für den Arbeitskreis „Finanzierung" von H. Katschnig, P. Denk, K. Dantendorfer
TeilnehmerInnen:
Dr. Marc Keglevic, Landeskrankenhaus Salzburg. Prof.-Dr. Karl Dantendorfer, pro mente Wien. Dr. Peter Denk, NÖGUS. Johannes Gregoritsch, Hauptverband. WHR Dr. Alexander Pongracz, Leiter Sozialreferat Bgld. Mag. Daniela Danzer,ÖBIG. Univ.-Prof. Dr. Heinz Katschnig, Uniklinik für Psychiatrie,Wien.
A. AUSGANGSLAGE
1. Die Realisierung der Grundprinzipien einer modernen psychiatrischen Versorgung, insbesondere die der Personenzentrierung, der Bedürfnisorientierung, und der Lebensqualitäts- und Lebensfeldzentrierung sowie das der Kontinuität und Zuverlässigkeit der Betreuung, werden durch eine strikte Trennung der Verantwortungskompetenz und der daraus resultierenden Fragmentierung der Finanzierung der psychiatrischen Versorgung in Österreich erschwert.
2. Gerade bei der psychiatrischen Behandlung und Betreuung ist aber die Bündelung von individuell benötigten Leistungen aus verschiedenen Versorgungsbereichen mit unterschiedlichen Trägerzuständigkeiten und Finanzierungsmodalitäten notwendig.
3. Die Problematik der dualen Finanzierungssystematik von intramuralen und extramuralen Gesundheitsleistungen wird in der psychiatrischen Versorgung noch durch die Notwendigkeit, psychosoziale Leistungen auf der Organisations- und Finanzierungsgrundlage des Sozialhilfe- bzw. Behindertenrechts einzusetzen, verschärft.
4.Aus der bereichsübergreifenden Sichtweise einer integrierten Versorgung ist der Übergang der PatientInnen von einem Versorgungssegment zum anderen derzeit nicht so gut möglich, wie es individuell nötig wäre. Ein Wechsel des Patienten z.B. aus dem ambulanten in den stationären medizinischen Bereich, aus dem medizinischen in den Sozialhilfebereich, sowie jeweils umgekehrt, oder die Einbeziehung der Angehörigen, sind in diesem System nicht nur schwierig, sondern für den Patienten und seine Angehörigen oft dysfunktional, da diese Prozesse oft mehr durch positive und negative finanzielle Anreize für die behandelnden/betreuenden Dienste und Einrichtungen, als durch die Bedürfnisse der Patienten gesteuert werden. Im individuellen Einzelfall kann deshalb keine optimale Planung dieser sektor- und trägerübergreifenden Behandlungs- und Betreuungsleistungen sowie auch keine Abstimmung bei der Leistungserbringung erfolgen.
5. Die Auftrennung in verschiedene Ressort- und Finanzierungs-
zuständigkeiten lässt praktisch kaum zusammenführende Globalanalysen der wahren Ressourcenverbräuche zu und schöpft somit auch nicht potenziell mögliche Effizienzsteigerungen aus. Nachhaltige Harmonisierungen von Kosten und Wirksamkeiten können so nicht angesteuert werden. Das konkurrenzierende Nebeneinander von verschiedenen Kostenblöcken reizt die partikularistische Perspektive und Handlungsweise an und lässt gesamtgesellschaftliche Herangehensweisen mit volkswirtschaftlicher Ausrichtung großteils außer Acht. Das führt zu einer geringen Leistungs- und Kostentransparenz innerhalb der derzeitigen Leistungsangebote und verunmöglicht wirklichkeitsgetreue Gesamtkostenschätzungen sowie realistische Einschätzungen zu bestehenden Über-, Unter und Fehlversorgungen.
B. LÖSUNGSANSÄTZE
1. Als Lösungsmöglichkeiten bieten sich die partielle oder weitgehende Koordination der Finanzierung an, wie sie in einigen Bundesländern schon praktiziert bzw. geplant ist:
z.B.Vorarlberg: Modell Vorarlberger Gesundheitsfonds Chirurgie - Verknüpfung von prästationär und stationär;
z.B. Burgenland: Verknüpfung von Krankenkassen und Sozialhilfefinanzierungen im ambulanten Bereich;
z.B. Niederösterreich: Integrierte Versorgung - gemeinsame Verantwortung für Planung, Steuerung, Finanzierung und Qualitätssicherung (NÖGUS) mit dem Ziel der Bündelung aller Finanzmittel in einem Topf (gemeinsamer Finanzierungspool) zum gezielten Einsatz dieser Finanzmittel für eine optimierte, regionale Patientenversorgung (regions- und
personenbezogenes Psychiatriebudget auf der Grundlage des NÖ Psychiatrieplan 2003).
2. Es wird empfohlen, Verbesserungen der Situation unter folgender zeitlicher Perspektive anzustreben:
kurzfristig zu erreichende Ziele:
die unter den derzeit geltenden Bestimmungen möglichen Verbesserungen identifizieren (z.B. oben genannte Modelle Vorarlberg und Burgenland; Adaptierung der Kriterien der Pflegegeldzuerkennung im Hinblick auf psychische Krankheiten etc.).
mittelfristig/langfristige Ziele:
als mögliche Varianten sind zu diskutieren:
a) regions- und/oder personenbezogene Psychiatriebudgets bzw.
b) grundlegende Veränderungen und Vernetzungen der Planungs-, Verbrauchs- und Finanzierungsstruktur sämtlicher Gesundheits- und Sozialleistungen - da die Probleme der fragmentierten Zuständigkeiten alle Bereiche der Medizin und des Sozialwesens betreffen, sollten auch Lösungsansätze diskutiert werden, die alle Bereiche einschließen und nicht wiederum eine Sonderstellung (und damit Stigmatisierung) der Psychiatrie und ihrer Patienten bewirken.
3. Um die Diskussion voranzutreiben sollte zunächst eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aller wichtigen „stakeholder" eingesetzt werden.
Ist-Situation:
Die Fragmentierung der Finanzierung führt zu einer Fragmentierung der Angebotsstrukturen und damit zur Inflexibilität in der Angebotsbereitstellung. Die fragmentierte Finanzierung bewirkt voneinander isolierte Leistungsanreize.
Kurz- und mittelfristige Ziele:
Engere Vernetzung bzw. höhere Durchlässigkeit zwischen getrennten medizinischen und Sozialbudgets innerhalb der bestehenden Gesetzeslage. Evaluation der laufenden Modellversuche (NO, Bgld,), Ministeriumsauftrag an eine Arbeitsgruppe
Langfristige Ziele:
Grundlegende Veränderungen der Finanzierungsstruktur. Modelle müssen diskutiert und erarbeitet werden. Eigenes Modell für die Psychiatrie? Modelle für alle Bereiche der
Medizin?
Konkreter Vorschlag:
Projekt im Rahmen des Reformpools Integration
Intramuraler Mittel
Extramuraler Mittel
Mittel aus dem Sozialbereich
Konkreter Vorschlag:
Ein Rechtsgutachten, wie ohne Gefährdung einer bestehenden sozialen Absicherung (IV-Pension, Pflegegeld etc.) und krankheitsbedingt fluktuierender Leistungsfähigkeit flexible Zuverdienst-Möglichkeiten realisierbar sind.
Arbeitskreis Partizipation
TeilnehmerInnen: Veronika Kleiner, pro mente Kärnten. Christine Kaiser, ORF. Elisabeth Muschik, pro mente austria. Ludwig Schrittwieser, pro mente Wien. Prim. Dr. Reinhold Fartacek, pm Salzburg. Michaela Jägersberger, Westbahnstr. 14, 1070 Wien. Dr. Rudolf Wagner, pro mente Wien. Josef Schörghofer, PSD Wien. Dr. Monika Vysloucil, Verein für Sachwalterschaft,Wien. Prim. Dr. Anton Tölk, LNK Linz. Univ.-Prof. Dr. Michaela Amering, Med. Uni Wien.
DER BERICHT
Nach einem das Thema aufbereitenden Eingangsstatement durch E. Muschik wurden in drei Arbeitsgruppen folgende Fragestellungen erarbeitet: Wo/Wie soll Partizipation von Betroffenen und Betreuenden in den Bereichen Planung, Erbringung und Überprüfung sichergestellt werden? Was ist dazu notwendig? Was ist als nächstes zu tun? Die Ergebnisse wurden im Arbeitskreis präsentiert, diskutiert und anschließend zu folgenden Feststellungen und Forderungen verdichtet.
Die Weiterentwicklung der Psychiatrie braucht die Erfahrung, Kompetenz und Expertise der Betroffenen und der Betreuenden. Unter Betreuenden werden entsprechend des im ‚Grünbuch' der Europäischen Kommission verwendeten Begriffes Angehörige, Freunde oder sonstige ehrenamtliche Betreuende verstanden.
Die Sicherstellung der Partizipation dieser Gruppen auf gleicher Augenhöhe erfordert den Aufbau von organisatorischen Strukturen, im Sinne von Interessenvertretungen, die von der öffentlichen Hand finanziert werden. Konkret wird die Errichtung einer trialogischen Planungsgruppe für diesen „Aufbau" gefordert, sowie die Errichtung eines betroffenengeleiteten Servicebüros zur Wahrnehmung der Interessen(-vertretung)
der Betroffenen.
Darüber hinaus wurde die Notwendigkeit gesehen, dass die Befähigung der Bevölkerung zur Übernahme von Verantwortung gegenüber Menschen mit psychischen Erkrankungen durch geeignete Medienarbeit unterstützt wird (Sensibilisierung durch ‚Emotion und Information').
Arbeitskreis Lebensform
TeilnehmerInnen: LR Josef Ackerl, LR für Soziales,OÖ. Nikolaus Höfler, Büro LR Ackerl. Dr. Karl Stieg,„Psychiatriekoordinator des Landes Tirol". Edwin Ladinser,HPE Österreich. Dr. Heidi Kastner, LNK Wagner-Jauregg Mag. Alexandra Stockinger, pro mente Wien. Doz.-Dr. Hans Rittmansberger, OÖ LNK Wagner-Jauregg. Dr. Johannes Walli, Gero-Center Linz. Mag. Barbara Weibold, NÖ Landesregierung. Mag. Christine Maria Hack, Sportpsychologin u. Journalistin. Andrea Zeitlinger, pro mente Steiermark. Mag. Christian Rachbauer, pro mente OÖ. Barbara Strauch, pro mente OÖ. Prof. Dr. Rainer Danzinger, LNK Sigmund Freud, Graz. Mag. Paul Streit, pro mente Kärnten. Richard Perl, Betroffenenvertreter. Mag. Barbara Haas, pro mente Steiermark. Elisabeth Ferk, Betroffenenvertreter.
DER BERICHT
Arbeitsgrundlage für den Arbeitskreis Lebensformen bildeten eine Befragung der Mitgliedsorganisationen der pro mente austria zu den Lebensbereichen Arbeit, Wohnen und Freizeit, sowie die Impulsreferate von Soziallandesrat Josef Ackerl (OÖ) und Frau Mag. Weibold (Vertreterin des Psychiatriekoordinators NÖ).
Zentrale Aussagen der Befragungsergebnisse der Mitgliedsorganisationen waren folgende:
Bereich Arbeit:
wünschenswert...
individuell angepasste Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten mit unterschiedlichen Zeit und Verdienstmodellen
Integration von Betroffenen in bestehenden Betriebe
Grundabsicherung
Individualförderung vor Projektförderung
weniger wünschenswert...
eine Gettoisierung in Langzeit- und Dauerbeschäftigungsprojekten
die zunehmenden Pensionierungen psychisch erkrankter Menschen
Bereich Wohnen:
wünschenswert...
individuelle Betreuungsmöglichkeit
verschiedene Wohnformen
multiprofessionelle Betreuung nach Bedarf
Förderung von „Empowerment" mit Rücksichtnahme der professionellen Aktivitäten
weniger wünschenswert...
Gettoisierung in Wohnheimen
kein Platz für Individualität
Entmündigende Rahmenbedingungen mit Unterbindung der Selbständigkeit
Bereich Freizeit:
wünschenswert...
Teilnahme am „allgemeinen Freizeitmarkt", z.b. Integration in Vereinen, Initiativen, Gemeindegeschehen, Pfarren usw.
Zugang zu leistbarer, abwechslungsreicher Freizeitaktivität
niederschwelliger Zugang
weniger wünschenswert...
gettoisierende Patientenclubs
Hospitalisierung in Tagesstätten und Tageszentren
weniger Geldgeber, Behörden, ExpertInnen bestimmen wie und was in der Freizeit möglich ist und was finanziert wird
Die Diskussion in der Arbeitsgruppe hat gezeigt, dass die Ergebnisse der Befragung und die zentralen Aussagen aus den beiden Einführungsstatements inhaltlich weitestgehend deckungsgleich waren. Somit konnte der kleinste gemeinsame Nenner der Diskussion der AG zusammengefasst werden - siehe Grafiken unten. Die Lebensbereiche Arbeit, Wohnen und Freizeit bestimmen in ihrer Abhängigkeit wesentlich die Lebensqualität des Einzelnen. Hilfen in diesen Bereichen sollen hinkünftig vorrangig im Lebensumfeld personenorientiert und möglichst individuell abgestimmt erbracht werden.
Für die Gruppe: C. Rachbauer
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