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Stellungnahme zu dem Entwurf zum Entgelterhöhungs‐Zweckzuschussgesetz

Linz, 20. Juni 2022

Stellungnahme von pro mente Austria - Österreichischer Dachverband der Vereine und Gesellschaften für psychische und soziale Gesundheit - zum Entwurf zum Entgelterhöhungs‐Zweckzuschussgesetz erlassen wird.

pro mente Austria ist der Dachverband von 24 gemeinnützigen Organisationen, die in Österreich im psychosozialen und sozialpsychiatrischen Bereich tätig sind. Ziel von pro mente Austria ist es, das Leben und die Versorgung von Menschen mit psychischen Problemen nachhaltig zu verbessern und sie und ihr soziales Umfeld zu unterstützen und zu stärken. Das Angebot der 24 Mitgliedsorganisationen von pro mente Austria ist breit gefächert. Sie betreuen österreichweit mit rund 4.600 MitarbeiterInnen jährlich ca. 100.000 Menschen mit psychischen oder psychiatrischen Problemen bzw. Erkrankungen.

Aus diesem Grund bezieht sich die Stellungnahme auf den Text aus dieser Sicht.

Entgelterhöhungs‐Zweckzuschussgesetz (EEZG):

Von den erfassten Berufsgruppen her – Grundsätzliches:

Die psychosoziale Arbeit mit Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen ist seit jeher multiprofessionell und interdisziplinär ausgestaltet und findet sich dementsprechend auch im Alltag der Mitarbeitenden so wider.

Die Fokussierung auf schwerpunktmäßig pflegerische Tätigkeit ist grundsätzlich für eine Pflegereform sinnlogisch und sinnstiftend. Gleichzeitig werden dadurch Mitarbeitende in mehrerlei Hinsicht diskriminiert:

  1. Die psychosoziale Arbeit ist grundsätzlich tätigkeits‐ und nicht ausbildungsbezogen. Dies widerspiegelt sich auch im SWÖ‐KV. Dementsprechend wäre bei nicht schwerpunktmäßiger Pflege, aber Pflegetätigkeiten im Alltag, die Gesetzesanwendung zu befürworten.

  2. Die Entgelterhöhungen für die angeführten Berufsgruppen (vgl.§3Abs. 1 Z 3) passen allesamt sehr gut und spiegeln auch sehr viel unseres Arbeitsalltags wider.

  3. Auch wenn eine Vereinbarung gemäß Art.15aB‐VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe kommen soll, sind in den Detailregelungen des Gesetzesentwurfes mehrere Sozialbetreuungsberufe aus der genannten Art. 15a‐Vereinbarung nicht angeführt. Darunter fallen folgende, für uns besonders wichtige Mitarbeitende inkl. Grundqualifikation: HeimhelferInnen sowie Fach‐ und Diplom‐SozialbetreuerInnen mit dem Ausbildungsschwerpunkt Behindertenbegleitung.

Von den erfassten Berufsgruppen her – auf Basis unserer Corona‐Bonus‐ Zahlungs‐Erfahrungen:

Wir weisen darauf hin – auch nach unseren leidvollen und nicht nachvollziehbaren Erfahrungen mit diversen Ungerechtigkeiten und Gleichheitswidrigkeiten im Kontext unterschiedlicher Corona‐Bonus‐Zahlungen – , dass dieser Gesetzesentwurf in der vorliegenden Form in den oben angeführten Berufen, die bei der „Entgelterhöhung“ nicht mitbedacht sind, zu großem Unmut führen wird. Abgesehen davon möchten wir darauf hinweisen, dass damit durchaus auch gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen werden könnte.

Durch eine breitere und realistischere, auf den Alltag der Mitarbeitenden in der psychosozialen Arbeit abgestellte Anwendung der in der Pflegereform intendierten Grundlagen, würde sowohl die aktuelle als auch zukünftige Motivation aller in diesem Bereich Tätigen fördern und der Fachkräftegewinnung einen großen Dienst erweisen. Durch den Ausschluss einzelner Zugangsberufe (mit pflegerischen Grundkompetenzen) ist dies in der jetzigen Gesetzesvorlage noch nicht ausreichend abgedeckt.

Von den erfassten Berufsgruppen her – Grundsätzliches für die Zukunft:

Abgesehen von den sehr guten Intentionen und den noch nicht vollends alltagstauglich richtig geklärten Berufsgruppen, entfaltet natürlich jede gesetzliche Änderung eines Entgeltsystems ohne Involvierung der in Österreich dafür vorgesehenen Sozialpartnerschaft eine Komplexitätserhöhung, die nicht immer einfach handzuhaben ist. Eine einfachere Variante für die Entgelterhöhung wäre ein 15. Gehalt gewesen. Im Sinne der Verwaltungsvereinfachung und Entbürokratisierung wäre das auch für uns die liebere Variante gewesen.

pro mente Austria bedankt sich an dieser Stelle für die Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme und ist sehr gerne bereit, in einem weiteren partizipativen Prozess ihre Expertise einzubringen – v. a. was die Bedürfnisse, Fähigkeiten und Möglichkeiten von Menschen mit psychiatrischen, psychischen oder psychosozialen Problemstellungen betrifft.

Mit dem Ersuchen um Berücksichtigung obiger Ausführungen verbleiben wir

mit freundlichen Grüßen

PDoz.Dr. Günter Klug
Präsident pro mente Austria