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Stellungnahme von pmA zum Entwurf des Gesundheits- und Krankenpflegegesetz vom 28.8.2015

Stellungnahme von pro mente austria zum Begutachtungsentwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Berufsreifeprüfungsgesetz geändert werden(GuKG-Novelle 2015)

GZ: BMG-92252/0002-II/A/2/2015 Linz, am 28.08.2015

Einleitung
Pro mente austria bedankt sich für die Einladung zur Begutachtung und begrüßt die angedachten Verbesserungen in der Akutkrankenpflege. Pro mente austria ist es ein großes Anliegen, dass in der Betreuung und Begleitung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen qualifiziertes Pflegepersonal tätig ist.

Die geplante Reform der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe (Begutachtungsentwurf 22. Juli 2015) stellt auf die Bedürfnisse der Akutpflege in den Krankenhäusern ab. Für den Bereich der Betreuung und Begleitung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen fehlen notwendige und unverzichtbare Regelungen.

Seit vielen Jahren weisen die Träger der Behinderteneinrichtungen bzw. deren Dachorganisationen österreichweit darauf hin, dass bei Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen der Kernprozess der Gestaltung des Alltages im Sinne von Normalität und Teilhabe an allen Bereichen des Lebens und ihre soziale, berufliche und gesellschaftliche Integration und Inklusion im Vordergrund stehen. Pflegerische und medizinische Tätigkeiten stellen hierbei einen Begleitprozess dar. Aus diesem Grund ist es uns wichtig zu betonen, dass pflegerische und medizinische Tätigkeiten im Bereich der psychosozialen/sozialpsychiatrischen Arbeit in der Weise organisierbar werden, dass diese nicht zu Lasten der Alltagsgestaltung, Förderung und Inklusion gehen.

In den letzten Jahren hat sich in diesem Feld eine Praxis der Pflegeanleitung, Pflegeunterweisung und Qualitätssicherung entwickelt, die geeignet ist, den Anforderungen einer zeitgemäßen psychosozialen/sozialpsychiatrischen Arbeit ebenso zu entsprechen wie einer qualitätsvollen Erbringung von pflegerischen und medizinischen Tätigkeiten im Wohn- und Lebensumfeld der Menschen mit Beeinträchtigungen. Diese Praxis zeichnet sich durch die Zusammenarbeit im Team zwischen MitarbeiterInnen mit psychosozialer Ausbildung und der Gesundheitsberufe aus, wobei medizinische und pflegerische Tätigkeiten an das gesamte, mit der Betreuung und Begleitung befasste Personal delegiert werden.
Ziel ist eine ganzheitliche Begleitung und größtmögliche Beteiligung der beeinträchtigten Menschen an allen Abläufen des täglichen Lebens wie z. B. Einkaufen, Kochen, Wäsche waschen, Körperpflege, Amtswege erledigen, an tagesstrukturierenden Maßnahmen teilnehmen, kulturelle und soziale Veranstaltungen besuchen, Ausflüge machen oder Feste feiern. Entscheidend ist somit die ganzheitliche multiprofessionelle Betreuung und Begleitung der KlientInnen

Es gilt, diese gelebte, qualitätsvolle und seit vielen Jahren erprobte Praxis in der psychosozialen/sozialpsychiatrischen Arbeit im GuKG und im Ärztegesetz zu verankern, um eine psychosoziale/sozialpsychiatrische Betreuung und Begleitung mit multiprofessionellen 2

Teams und in kleinen Einheiten mit hohen Qualitätsstandards umsetzbar zu machen. Wir weisen in diesem Zusammenhang auch auf die von Österreich ratifizierte UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hin.
Die ausgeführten Ergänzungen zum vorliegenden Gesetzesentwurf sind geeignet, um für diese Praxis der Pflegeanleitung, Pflegeunterweisung und Qualitätssicherung eine rechtliche Basis zu schaffen. Ziel muss es sein, dass die Regelungen transparent und klar sind und in allen Bundesländern sowie von den Kontrollbehörden auch in gleicher Weise verstanden werden.

Download der gesamten STellungnahme als PDF-Dokument