Armustkonferenz zu Sozialhilfe-Grundsatzgesetz

Sozialhilfe-Grundsatzgesetz teilweise verbessert, aber Druck auf Betroffene bleibt – pro mente Austria fordert rasches Handeln

Das geplante Gesetz zur neuen Sozialhilfe (ehemals Mindestsicherung) enthält positive und negative Aspekte für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Menschen mit psychosozialen Problemen dringend notwendig sind, erklärt Michael Felten, MSc, Vorstandsmitglied von pro mente Austria, bei einem Pressegespräch.

Auswirkungen des geplanten Gesetzes zur Mindestsicherung: teilweise Verbesserungen, aber Druck auf Betroffene bleibt

Die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen ist nicht nur eine Herausforderung, die das Gesundheitswesen betrifft, sondern auch eng mit sozialen und ökonomischen Fragen verbunden – etwa mit der Familien-, Wohn- und Arbeitssituation der Betroffenen. In den Plänen der Regierung zur neuen Sozialhilfe gibt es positive und negative Aspekte, was die Verbesserung der Situation psychisch beeinträchtigter Menschen betrifft.

Positiv ist, dass der Bonus von 18 Prozent bzw. rund 160 Euro für Menschen mit Behinderung rechtlich für alle Bundesländer von einer Kann- zu einer Mussbestimmung geworden ist. Zu hoffen bleibt an dieser Stelle, dass die Bundesländer diesen Rahmen auch ausschöpfen. Ebenfalls positiv zu vermerken ist, dass die ursprünglich im Gesetz vorgesehene Deckelung der Mindestsicherung bei Menschen mit Behinderung, die in betreuten Wohngemeinschaften leben, durch landesgesetzliche Regelungen verändert werden kann. Sie könnten nun als Einzelpersonen in einer Haushaltsgemeinschaft gerechnet werden. Für Menschen aus der Wohnungslosenhilfe bleibt dieses Anrechnungs- bzw. Deckelungs-Thema aber bestehen, wodurch wiederum vermehrte Wohnungslosigkeit befürchtet werden muss.

PA_20190404_PK_Armutskonferenz_zu_Sozialhilfegrundsatzgesetz