Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf Kinder- und Jugendschutz vor suchtfördernden digitalen Angeboten

Stellungnahme von pro mente Austria – Österreichischer Dachverband der Vereine und Gesellschaften für psychische und soziale Gesundheit – zum Begutachtungsentwurf Kinder- und Jugendschutz vor suchtfördernden digitalen Angeboten – Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das AMD-G und das KOG geändert werden

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Möglichkeit, zu diesem Begutachtungsentwurf Stellung zu beziehen.

pro mente Austria ist der Dachverband von 26 gemeinnützigen Organisationen, die in Österreich im psychosozialen und sozialpsychiatrischen Bereich tätig sind. Ziel von pro mente Austria ist es, das Leben und die Versorgung von Menschen mit psychischen Problemen nachhaltig zu verbessern und sie und ihr soziales Umfeld zu unterstützen und zu stärken. Das Angebot der 26 Mitgliedsorganisationen von pro mente Austria ist breit gefächert. Sie betreuen österreichweit mit rund 5.500 Mitarbeiter:innen Menschen mit psychischen oder psychiatrischen Problemen bzw. Erkrankungen und deren Angehörige. Aus diesem Grund bezieht sich die Stellungnahme auf den Text aus dieser Sicht.

pro mente Austria begrüßt grundsätzlich das Vorhaben der Bundesregierung, den Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum gesetzlich zu stärken. Die Verantwortung darf jedoch nicht primär Kindern, Jugendlichen, Eltern oder Schulen übertragen werden. Anbieter:innen, welche digitale Umgebungen gestalten und wirtschaftlich von Nutzungsdauer, Aufmerksamkeit und Daten profitieren, müssen verpflichtet werden, Kinder und Jugendliche vor manipulativen und potenziell gesundheitsschädlichen, suchtfördernden Mechanismen zu schützen.

Wir begrüßen, dass statt einzelner Plattformen, problematische Funktionsweisen und Mechanismen reguliert werden, insbesondere:

• algorithmisch gesteuerte Social-Media-Plattformen und Kurzvideo-Feeds,
• Empfehlungssysteme, die problematische Inhalte verstärken,
• Gaming-Angebote mit manipulativen Belohnungs- und Kaufmechanismen,
• Streaks, Infinite Scroll, Autoplay und manipulative Push-Benachrichtigungen,
• Lootboxen, Dark Patterns und manipulative In-App-Kaufanreize,
• KI- und chatbotgestützte Angebote mit bindungsfördernden oder suchtfördernden Mechanismen.

Wir schlagen die Einbeziehung von Messenger-Diensten in das Gesetz vor, wenn diese genannten Funktionsweisen vorliegen.

Anstelle eines pauschalen Digitalverbotes sollte ein differenziertes, vollziehbares und datenschutzfreundliches Schutzgesetz zum Beschluss kommen, das darauf ausgerichtet ist, gesundheitsgefährdende und suchtfördernde Rahmenbedingungen frühzeitig zu begrenzen.

Aus unserer Sicht sind auch weiterführende Schutzmodelle für Jugendliche zwischen 14 und 16 in das Gesetz miteinzubeziehen.

Wir begrüßen, dass Schutz- oder Prüfverfahren nicht von den Plattformen selbst kontrolliert werden, sondern von externen, zertifizierten Stellen unter bestmöglichem Schutz der Persönlichkeitsrechte und der Datensicherheit.

Abschließend möchten wir betonen, dass gesetzlicher Jugendschutz keine Prävention ersetzt. Jugendschutz muss durch verbindlich finanzierte und strukturell verankerte Begleitmaßnahmen ergänzt werden: Medienbildung, Lebenskompetenzförderung, Elternbildung, schulische Schutzkonzepte, analoge Freizeit- und Bewegungsangebote, Jugendarbeit, Früherkennung, Beratung und therapeutische Angebote.

pro mente Austria weist auch auf die fachliche Stellungnahme der ARGE Suchtvorbeugung Österreich hin, deren Positionen sich mit unseren Anliegen decken.

Mit dem Ersuchen um Berücksichtigung obiger Ausführungen verbleiben wir mit freundlichen Grüßen

PDoz.Dr. Günter Klug
Präsident pro mente Austria

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